Vogel gefunden, was tun?

Sie haben Fragen zum Vogelschutz oder einen hilflosen/verletzten Vogel gefunden?

Das Team vom NABU-Vogelschutzzentrum hilft weiter:

 

Ziegelhütte 21

72116 Mössingen

Tel.:  07473-1022

info@NABU-Vogelschutzzentrum.de

 


+++ Aktuell +++

Amselsterben, Usutu-Virus - Bitte Melden und Aufpassen!

Sie haben einen Vogel gefunden, mit Verdacht auf eine Usutu-Virus-Erkrankung?

Bitte nicht anfassen! Das Virus ist auf Menschen übertragbar.

Weitere Hinweise und Meldung beim NABU hier


Bitte beachten:

Nachfolgende Hilfestellungen und Hinweise stammen von der Website des NABU-Vogelschutzzentrum in Mössingen, abgerufen am 09.09.2024.

Erste Hilfestellungen:

  • Wenn Sie einen Vogel gefunden haben, der Ihnen verletzt, krank oder hilflos erscheint, können Sie ihn aufnehmen und in einen Karton mit Luftlöchern und mit einer Bodeneinlage, z.B. auf ein Handtuch setzen.
  • Vielleicht erholt sich der Findling innerhalb kurzer Zeit oder über Nacht und Sie können ihn am Fundort freilassen.
  • Falls Sie Hilfe benötigen, ermitteln Sie die Ihnen nächstgelegene Auffangstation über www.wildvogelhilfe.org

Weitere Hinweise:

  • Wenn Sie keine Auffang- oder Pflegestation erreichen und eine tiermedizinische Versorgung benötigen, wenden Sie sich gegebenenfalls an die nächstgelegene tierärztliche Praxis oder an einen tierärztlichen Notdienst, deren Leistungen Ihnen aber meist in Rechnung gestellt werden. Dabei anfallende Kosten können wir nicht erstatten oder übernehmen. Sie sind als "Besitzer*in" des Vogels dann leider auch selber für die Übernahme der Kosten verantwortlich.
  • Manche gefiederten Findlinge können sich noch mit ihren spitzen Krallen oder dem Schnabel wehren. Dann sollten Sie Handschuhe anziehen oder ein Handtuch o.ä. über den Vogel legen. Wenn sich ein freilebender Vogel nicht wehrt oder nicht versucht zu flüchten, ist er meist stark geschwächt bzw. schwer verletzt oder einfach noch nicht richtig scheu.
  • Nackte oder kaum befiederte Jungvögel sollten zurück ins Nest gesetzt werden, falls auffindbar und möglich. Kommen die Elternvögel danach zurück zum Nest und füttern ihren Nachwuchs weiter, ist die Rettung optimal gelungen. Kommen auch nach längerer Wartezeit keine Elternvögel zurück, kann man versuchen, solche Jungvögel bei anderen Elternvögeln derselben Vogelart ins Nest zur Adoption dazu zu setzen.
  • Fast vollständig befiederte Jungvögel, die kaum noch Flaumfedern aufweisen, verlassen ihr Nest oft naturgemäß frühzeitig und machen sich auf Erkundungstour. Sie kennen noch keine Gefahren und warten auf die nächste Fütterung durch ihre Eltern. Man sollte sie in einen sicheren Grünbereich in die Nähe des Fundortes setzen. Dort rufen sie meist nach ihren Eltern, von denen sie dann bald wieder gefüttert werden.
  • Vögel haben keinen sehr empfindlichen Geruchssinn und stören sich nicht an menschlichem Geruch, so dass die Jungvögel auch nach dem Umsetzen in der Hand eines Menschen von ihren Eltern wieder angenommen und gefüttert werden. Bitte lassen Sie Jungvögel daher möglichst in der Natur. Nur bei ihren Eltern haben sie die besten Chancen!
  • Man kann verlassene Jungvögel selber von Hand aufziehen. Siehe dazu hier mehr
    Oft sind Handaufzuchten aber leider vergebens, da auch körperlich groß gewordene Jungvögel in Menschenhand kaum natürliches Verhalten lernen können und oft dauerhafte Verhaltensstörungen entwickeln. Das kann bis zu gefährlicher Aggression gegenüber Menschen führen. Das NABU-Vogelschutzzentrum Mössingen lehnt daher die Aufzucht von wilden Jungvögeln in Menschenhand überwiegend ab. Ausnahmen hiervon sind z.B. Mauersegler oder Stockenten, die eine gute Chance auf erfolgreiche Freilassung nach Handaufzucht haben.
  • Haben Sie den Verdacht oder sogar beobachtet, dass ein Vogel illegal verletzt oder getötet wurde, z.B. in einer Falle gefangen oder vergiftet wurde, machen Sie einige Fotos von dem Vogel am Fundort in der Falle oder vom Giftköder. Verändern Sie nichts an dem Vogel oder an der Fundstelle. Rufen Sie bitte unter dem Notruf 110 die Polizei und melden den Verdacht auf eine Straftat. Vergiftete Vögel, die dann noch leben, bringen Sie bitte nach Freigabe durch die Polizei sofort zu einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin. Gestorbene Vögel sollten an ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt CVUA mit einem kurzen Bericht über den Fund eingesandt werden.
  • Sollten Sie einen toten Vogel gefunden haben, der an einer Infektion (z.B. Geflügelpest) gestorben sein könnte, benachrichtigen Sie bitte das zuständige Kreisveterinäramt, das sich um die Abholung kümmert. Sie können einen toten Vogel auch an ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt CVUA mit einem kurzen Bericht über die Fundumstände einsenden. Wenn Sie den Vogel innerhalb Baden-Württembergs gefunden haben, können Sie ihn auch uns bringen. Wir veranlassen dann alles Weitere.
  • Sollten Sie einen verletzten oder toten Vogel unter einem Mast einer Stromfreileitung oder unter einer Windenergieanlage gefunden haben, kann es sich um ein Unfallopfer handeln. Bitte notieren Sie sich von dem Mast oder von der Anlage die Nummer und Betreiberfirma, die meist auf einem Schild am Mast stehen.
  • Machen Sie bitte Fotos von der Fundstelle und vom Vogel. Sie können uns den Vogel bringen, wenn Sie ihn innerhalb Baden-Württembergs gefunden haben, wir kümmern uns dann um weitere Maßnahmen.
  • Bitte bringen Sie in anderen Bundesländern oder im Ausland gefundene Vögel in die nächstgelegene zuständige Einrichtung innerhalb des betreffenden Bundeslandes bzw. vor Ort. Siehe www.wildvogelhilfe.org
  • Trägt der gefundene Vogel einen Ring am Fuß oder eine andere Markierung (z.B. Halsring, Flügelmarke, Sender auf dem Rücken), können Sie ihn uns gerne melden oder bringen. Wir versuchen dann, die Herkunft zu ermitteln.
  • In jedem Fall ist es hilfreich, wenn Sie vom Vogel am Fundort ein Foto machen und es uns per E-Mail (info@NABU-Vogelschutzzentrum.de) zusenden. Bilder sprechen oft mehr als Tausend Worte.